In der dunklen Jahreszeit ist eine Beleuchtung gemäß der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zwingende Voraussetzung zum abendlichen Paddeln.
§3.13 BinSchStrO : „Ein einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug muss bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen.“
In der Praxis bewähren sich hier zwei Varianten, die Professionelle (1) von Udo oder das Modell „Helles Köpfchen“ (2) von Timm (z.B. Orbiloc Safety Light)
Wer also in der Dunkelheit nach Kontakt mit der Wasserschutzpolizei nicht zu Fuß und € 30.- ärmer zum Bootshaus zurückkehren möchte, sollte das berücksichtigen.
